Archiv
Aus dem Jahr 2012
Informationen des Bundeszuchtwart vom 06.06.2012 - Tätowieren
Seit dem 01. Januar 2011 besteht im DTK die Chippflicht. Vereinzelt taucht immer mal wieder die Frage auf, in welchem Rahmen ein Zuchtwart noch tätowieren darf und kann.
Hier geht es zur Information.
Informationen vom Bundesobmann an unsere hess. Jagdgebrauchsrichter und hess. DTK-Gruppen vom 19.03.12
Die 99. Hauptversammlung des JGHV am 18.03.12 hat zum Pflichtbezug "Der Jagdgebrauchshund" den vom DTK unterstützten Antrag, den Richtern, die vor dem Verbandstag 2010 bereits Richter waren und das Verbandsorgan zu diesem Zeitpunkt nicht bezogen haben, Bestandsschutz zu gewähren, mit 588 zu 281 Stimmen abgelehnt!
In der Folge werden jetzt die betreffenden Richter von der JGHV-Richterliste gestrichen!
Der Geschäftsführende Vorstand des DTK 1888 e.V. hat am 19.03.12 eine Übergangslösung beschlossen:
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1.) Solange der betreffende Richter nicht im "Jagdgebrauchshund" als gestrichen oder ruhend veröffentlicht ist, kann er als Richter eingesetzt werden.
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2.) Nach Veröffentlichung beim JGHV als "ruhend" oder "gestrichen" kann dieser Richter (abweichend von den Regelungen des JGHV) nur noch auf Prüfungen des DTK (vereinsintern) weiter eingesetzt werden.
Die unter 2. genannte Ausnahmeregelung gilt bis zur Sitzung des Erweiterten Vorstandes des DTK 1888 e.V. am 18./19. Mai 2012, um den regulären Prüfungsbetrieb beim DTK weiter zu gewährleisten.
Hier wird dann über das weitere Vorgehen entschieden.
Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass dies Ausnahmeregelung nur für "Sperrungen" oder Streichungen" wegen Nichtbezug des "Der Jagdgebrauchshund" gilt.
Hinweise zur Gebührenordnung des DTK 1888 e.V.
- hier zum "Melde-Euro" - (12.03.12)
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1.)
Der erweiterte Vorstand des DTK 1888 e.V. hat in seiner Gebührenordnung ab dem 01.01.2012 festgelegt, dass für jeden an einer Zuchtschau, Ausstellung oder Prüfung teilnehmenden Hund der "Melde-Euro" in Höhe von zwei Euro vom Veranstalter an den DTK 1888 e.V. abzuführen sind.
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2.)
Die Geschäftsstelle des DTK 1888 e.V. in Duisburg verschickt halbjährlich eine Rechnung an die veranstaltenden DTK-Gruppen für die zu zahlenden Meldegelder, zusammengefasst für alle bis dahin durchgeführten Zuchtschauen, Ausstellungen und Prüfungen.
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3.)
Oder es besteht aber auch die Möglichkeit, dass die durchführende DTK-Gruppe die Meldegelder direkt an den DTK 1888 e.V. gleich nach der Zuchtschau, Ausstellung oder Prüfung gemeinsam mit der Meldung der Ergebnisse mit Bezug auf die Veranstaltung nach Duisburg überweist.
Beschluss des Erweiterten Vorstandes des DTK 1888 e.V. (02.02.2012)
Auf Grundlage der neuen Satzung hat der Erweiterte Vorstand des DTK 1888 e.V. folgende Änderung der Zucht- und Eintragungsbestimmungen beschlossen:
ZEB 2.3.3:„Bei allen Welpen, die aus Deckakten seit dem 1.1.2012 stammen, müssen Blutproben durch den Zuchtwart oder Tierarzt entnommen und eingelagert werden.“
Dieser Beschluss muss gemäß Satzung auf der nächsten Delegiertenversammlung des DTK 1888 e.V. bestätigt werden.
2012 - Weiterführung der Studie zur Glasknochenkrankheit (25.01.2012)
Die Tierärztliche Hochschule Hannover hat uns mitgeteilt, dass die Studie zur Glasknochenkrankheit beim Dackel auch 2012 weitergeführt wird und der Test kostenfrei bleibt.
Aufgrund des gesunkenen Probenaufkommens müssen wir jedoch ab dem 01.03.2012 eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro für Blutproben und von 30 Euro für Haarwurzelproben berechnen. Weitere Informationen zum Thema Glasknochenkrankheit und den Einsendebogen zum Download finden Sie auf der Institutsseite im Internet.
Aus dem Jahr 2011
Neue Internationale Reglemente der FCI für Dachs- und Erdhunde
gültig ab 01.01.2011
Der FCI-Vorstand hat in der Sitzung im Oktober 2010 in Dortmund für Dachs- und Erdhunde neue internationale Reglemente genehmigt, die am 01.01.2011 in Kraft getreten sind.
1. Die internationale Prüfungsordnung "Vielseitigkeitsprüfung für Dachshunde" (InterVp)
2. Die internationale Prüfungsordnung "Europa-Cup-Prüfung (ECP) für Erdhunde" und das
3. Internationales Arbeitschampionat (CIT): Sonderbestimmungen für Erdhunde.
Es wird vom FCI darauf aufmerksam gemacht, dass:
Die neuen Reglemente sind auf Deutsch (Originaltext) auch auf der FCI-Homepage unter http://www.fci.be/reglements.aspx ersichtlich.
Aus dem Jahr 2010
Tätowieren / Chippen aller Welpen im DTK ab 01. April 2010
Der Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes des DTK 1888 e.V., der besagt, dass ab dem 01.04.2010 im Deutschen Teckelklub alle Welpen nicht mehr tätowiert sondern nur noch gechippt werden, wurde am heutigen Tag (01.04.2010) korrigiert.
Anhand neuen Erkenntnisse und auf Wunsch von Züchtern korrigiert der GV zeitnah seinen Beschluss wie folgt:
Auf Wunsch des Züchters kann der Wurf alternativ
a) nur gechippt werden
b) nur tätowiert werden unter Beachtung des Bundestierschutzgesetzes und landesrechtlicher Bestimmungen
c) oder tätowiert (s. b) und zusätzlich gechippt werden.
Achtung!
In Hessen gibt es keine Ausnahmegenehmigung für das Tätowieren nach der 2. Woche ohne Betäubung ( lt. Aussage vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft, und Verbraucherschutz ).
Das heißt, wir dürfen nur noch unter Betäubung tätowieren, da das Tätowieren in den ersten 2 Wochen nicht machbar ist. Bei Missachtung könnte es für Züchter und Zuchtwart tierschutzrechtliche Probleme geben!
Wir werden also um das Chippen nicht herum kommen!
Nachfolgend finden sie weitere Informationen vom VDH und von unserem Dachverband.
Rundschreiben Nr.04/2010, Anlage 1 des VDH vom 12.02.2010
Chippen von Welpen im DTK vom 18.02.2010
Änderungsbeschluss des geschäftsf. Vorstandes des DTK 1888 e.V. vom 01.04.2010
Die Ausbildung unserer hess. Zuchtwarte zu ID-Beauftragten des DTK ist am 06.03.2010 erfolgt. Unsere Welpen können durch Tierärzte und durch geschulte Zuchtwarte ab dem 01.04.10 gechippt werden.
Unsere Schulung hat gezeigt, dass hier noch viele Fragen, die teilweise praxis- und nachweisbezogen bis in das Detail gehen, offen sind und unbedingt durch den DTK in Duisburg geregelt und geklärt werden müssen.